§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der CRE8 Studio GmbH (nachfolgend „CRE8“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Foto- und Videoproduktion, Werbekampagnen sowie damit verbundene kreative Dienstleistungen geschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von CRE8 sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von CRE8 oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw, der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. CRE8 ist berechtigt, Teilleistungen durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer erbringen zu lassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt CRE8 rechtzeitig alle für die Auftragsdurchführung benötigten Informationen, Materialien, Freigaben und Zugänge zur Verfügung. Verzögerungen aus seiner Sphäre verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend. Bei Drehterminen sichert der Auftraggeber den ordnungsgemäßen Zugang zu Locations sowie die erforderlichen Genehmigungen und Persönlichkeitsrechte zu.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw, in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl, der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. CRE8 ist berechtigt, bei größeren Produktionen Vorauszahlungen oder Anzahlungen in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtvergütung zu verlangen.
§ 6 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt CRE8 dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die gelieferten Inhalte (Filme, Fotos, Designs) für die vertraglich vereinbarten Zwecke und Medien zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Weitergabe an Dritte oder Verwendung in anderen Medien, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
CRE8 ist berechtigt, die erstellten Werke in eigenen Referenz-Portfolios (Website, Social Media, Pitch-Decks) zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen schriftlich widerspricht.
§ 7 Abnahme und Korrekturen
Im Standardumfang sind zwei Korrekturschleifen pro Liefergegenstand enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand abgerechnet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich konkrete Mängel benennt.
§ 8 Haftung
CRE8 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CRE8 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt ist.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von CRE8, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Hinweis
Diese AGB sind ein Entwurfsstand und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte vor produktiver Nutzung von einem Fachanwalt prüfen lassen.
